Grundsicherungsrelevante Rechtsänderungen zum Beginn des Jahres 2025
Relevante Rechtsänderungen:
• Erhöhung von Kindergeld von 250 auf 255 €
• Erhöhung des Kindersofortzuschlags von 20 auf 25 €
• Absenkung des UVG von 230 auf 225 € (Kind 0-5 J.), 301 auf 296 € (Kind 6-11 J.) 395 auf 390 € (Kind 12-17 J.)
• Erhöhung des Höchstbetrag des Kinderzuschlag von 292 auf 297 €
• Erhöhung des Wohngelds um 15 %
• Erhöhung der Minijobgrenze und des Grundfreibetrages für anrechnungsfreien Einkünften von U-25-jährigen Auszubildenden von 538 auf 556 €
• Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung auf 682 € im Monat
• Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,41 auf 12,82 €
• Erhöhung des Mindestlohns in der Zeitarbeit ab 01.11.2024 auf 14,00€/Std. und ab 01.03.2025 auf 14,53€/Std.
• Übertragung der SGB II-Weiterbildung wird ab 2025 auf die Bundesagentur
• Streichen der Rechtsverfolgungssperre für unterhaltspflichtige Personen im SGB II-Bezug bei Erhalt von UVG
• Absenkung der Asylregelleistungen um 13 bis 91 € von AsylbLG-Grundleistungsbeziehenden
• Erhöhung der max. Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 auf bis zu 24 Monate
• Erhöhung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um 4,5 Prozent
• Ab dem 14. Januar 2025 Einführung der Jobcenter-App
Ein Teilüberblick hier: https://t1p.de/2aue0 und: https://t1p.de/s36o1