Im Mittelpunkt unserer Arbeit beim Betreuungsverein der AWO Rhein-Lahn e.V. stehen das individuelle Wohl und die Selbstbestimmung der betreuten Person.

Betreuungsverein der AWO Rhein-Lahn e.V.
Der Betreuungsverein der AWO Rhein-Lahn e.V. wurde 1992 gegründet und bezog zunächst Geschäftsräume in Niederlahnstein in der Altenbegegnungsstätte der AWO.
Gegründet wurde der Betreuungsverein aufgrund der Reform des Vormundschaftsrechts. Sie bewirkte eine nahezu flächendeckende Entstehung von Betreuungsvereinen. Der Gesetzgeber wollte der häufig vorkommenden anonymen Verwaltung der Angelegenheiten von Betroffenen entgegentreten. Jedem Betreuungsbedürftigen soll eine eigene Person als aktiver Interessenvertreter zugeordnet werden. Freiwillig sozial Engagierte, die organisatorisch in Vereinen zusammengeschlossen sind und unterstützt werden, sollen die rechtliche Vertretung von Erwachsenen dort wahrnehmen, wo keine Angehörigen zur Verfügung stehen.
Aufgaben der Betreuungsvereine
Ziel der Vereine ist es insbesondere, die Position der betreuungsbedürftigen Menschen im System der sozialen Hilfsangebote zu stärken.
Als Aufgaben der Betreuungsvereine lassen sich zusammenfassen:
- Das Führen von Betreuungen für Volljährige durch die hauptamtliche Fachkraft des Vereins
- Die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer(innen)
- Die Einführung, Beratung, Unterstützung und Fortbildung der ehrenamtlichen Betreuer(innen)
- Den Erfahrungsaustausch zwischen den Ehrenamtlichen organisieren
- Information zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Angebote und Hilfen durch den Betreuungsverein
- Beratung und Unterstützung der Betreuer(innen)
- regelmäßige Fortbildung im Rahmen der gesetzlichen Betreuung
- Erfahrungsaustausch ermöglichen
- Hilfe bei auftretenden Einzelproblemen
- Beratung bei gesetzlichen Ansprüchen und Pflichten des Betreuers
- Erstellung und Verteilung von Veranstaltungskalendern, Vordrucken und Informationsmaterial
- Information und Beratung zum Thema Vorsorgeverfügungen
Der Betreuungsverein bietet seinen Mitgliedern zusätzlich die Absicherung durch eine Sammelhaftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden.
Daneben ist jeder Betreuer in einer Sammelhaftpflichtversicherung für Vermögensschäden über das Justizministerium abgesichert. Hierzu geben die Amtsgerichte nähere Auskünfte.


Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Ihre rechtlichen Angelegenheiten regelt. So sichern Sie sich auch in schwierigen Situationen Ihre Selbstbestimmung.

Wir beraten Sie, wie Sie einer gesetzlichen Betreuung vorsorglich zustimmen und festlegen können, welche Person Sie sich als Betreuer:in wünschen.

Sollten Sie einmal nicht mehr entscheiden können, gibt Ihre Patientenverfügung Ärzt:innen klare Orientierung, welche Behandlungen Sie wünschen – und welche nicht.
Kommende Termine
Unser Büro ist in der Regel zwischen 9 und 12 Uhr vormittags besetzt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für Ihre Fragen zur Verfügung.
Außer den Sprechzeiten vormittags bieten wir jeden ersten Donnerstag im Monat von 17 bis 18 Uhr eine Sprechstunde an. Weitere Termine nachmittags sind nach telefonischer Absprache möglich.
Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung. Für in ihrer Mobilität eingeschränkte Bürgerinnen und Bürger gibt es auch die Möglichkeit, Hausbesuche zu vereinbaren.
Wir freuen uns auf Sie!