EuGH-Urteil zur Auskunftspflicht von ehemaligen gesetzlichen Betreuern

Wir möchten Sie über ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) informieren, das weitreichende Auswirkungen auf die Arbeit der Betreuungsvereine haben kann. Hintergrund: Der EuGH hat in seinem Urteil vom 11.07.2024 (Rs. C-461/22) klargestellt, dass gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer, die ihre Aufgaben berufsmäßig wahrgenommen haben, als „Verantwortliche“ im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzustufen sind. Somit sind sie verpflichtet, auch ehemaligen Betreuten auf Anfrage Auskunft über die während der Betreuung erhobenen personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO zu erteilen. Kernpunkte des Urteils: - Verantwortlichkeit nach DSGVO: Gesetzliche Betreuer, die ihre Tätigkeit berufsmäßig ausüben, gelten als Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Sie entscheiden über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten und müssen daher den Betreuten gegenüber Transparenz wahren. - Reichweite der Auskunftspflicht: Die Auskunftspflicht gilt auch über das Ende der Betreuung hinaus, sofern es sich um personenbezogene Daten handelt, die während der Betreuung erhoben wurden. - Unklarheit bei ehrenamtlichen Betreuern: Der EuGH hat offengelassen, ob diese Regelung auch auf ehrenamtliche Betreuer anzuwenden ist. Hier wird die weitere Entwicklung abzuwarten sein. - Auswirkungen auf die Vereinsbetreuung: Für Betreuungsvereine bedeutet das Urteil folgendes: Es muss geprüft werden, ob und in welchem Umfang Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuer ihrer Auskunftspflicht nachkommen können. Dies schließt auch die Erarbeitung von Prozessen zur Dokumentation und Verwaltung der personenbezogenen Daten ein. Betreuungsvereine sollten sicherstellen, dass ihre Mitarbeitende über die Konsequenzen des Urteils informiert sind und entsprechend sensibilisiert werden. Bei der Beratung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sollte auf die möglichen rechtlichen Verpflichtungen hingewiesen und Hilfestellungen zur Umsetzung der DSGVO-Standards gegeben werden. Es ist ratsam, diese Ehrenamtliche ebenfalls zu informieren, da unklar ist, ob eine ähnliche Auslegung in der Zukunft auch auf sie angewendet wird. Das Urteil unterstreicht die zunehmende Bedeutung des Datenschutzes im Betreuungswesen und die Stärkung der Rechte von Betreuten. Eine enge Zusammenarbeit und eine klare Kommunikation innerhalb der Vereine sind daher essenziell, um diese Anforderungen umzusetzen.

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