1.Grundlagen des neuen Betreuungsrechts
Bis zum 31.12.1991 galt das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht.
Zum 01.01.1992 trat das Gesetz zur Reform der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige in Kraft. Die neuen gesetzlichen Grundlagen findet man im Betreuungsgesetz (BtG) und dem Betreuungsbehördengesetz ( BtBG ).
2.Übersicht zu den Grundzügen des Betreuungsgesetzes
- Die Entmündigung wird abgeschafft.
- Die "gesetzliche" Betreuung ersetzt Vormundschaft und Pflegschaft (für Erwachsene).
- Die Betreuung soll flexibel zugeschnitten sein. Sie wird stets nach bestimmten Zeiträumen ( max. 7 Jahren ) auf ihre Notwendigkeit überprüft.
- In die Rechte des Betreuten soll nur soweit wie unumgänglich eingegriffen werden.
- Wünsche des Betreuten sind vom Betreuer zu beachten.
- Die Betreuung hat keinen Einfluss auf die Geschäftsfähigkeit des Betreuten.
- Bei erheblicher Selbstschädigung kann ausnahmsweise ein Einwilligungsvorbehalt für einzelne Aufgaben angeordnet werden.
- Eheschließung und Testament sind trotz einer Betreuung möglich.
3.Wer braucht Betreuung?
Betreut werden gemäß § 1896 BGB volljährige Menschen, die ihre persönlichen Angelegenheiten, ganz oder auch nur teilweise nicht alleine besorgen können, weil sie
- psychisch krank
- geistig oder seelisch behindert
- altersverwirrt oder
- körperbehindert sind.
Für Personen, die auf Grund einer körperlichen Einschränkung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können, wird ein(e) Betreuer/in ausschließlich auf eigenen Wunsch bestellt.
4.Aufgaben eines Betreuers / einer Betreuerin
- der persönliche Kontakt zur / zum Betreuten und eine mitmenschliche Beziehung
- Beratung und Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen
- Förderung der verbliebenen Fähigkeiten
- Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
Wer kann Betreuer(in) werden?
Bei der Bestellung einer Betreuerin bzw. eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht, muss gemäß § 1897 Abs. 1 BGB nach Möglichkeit eine natürliche Person ausgewählt werden.
Weitergehende Informationen zum Thema „Rechtliche Betreuung“, nützliche Hinweise und Adressen erhalten Sie nachfolgend.
Betreuungsverein der
AWO Rhein-Lahn e.V.
Heinrich-Schlusnus-Straße 1
56338 Braubach
Telefon 02627-972980
Telefax 02627-9729817
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