1.Grundlagen des neuen Betreuungsrechts

Bis zum 31.12.1991 galt das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht.

 

Zum 01.01.1992 trat das Gesetz zur Reform der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige in Kraft. Die neuen gesetzlichen Grundlagen findet man im Betreuungsgesetz (BtG) und dem Betreuungsbehördengesetz ( BtBG ).

2.Übersicht zu den Grundzügen des Betreuungsgesetzes

  • Die Entmündigung wird abgeschafft.
  • Die "gesetzliche" Betreuung ersetzt Vormundschaft und Pflegschaft (für Erwachsene).
  • Die Betreuung soll flexibel zugeschnitten sein. Sie wird stets nach bestimmten Zeiträumen ( max. 7 Jahren ) auf ihre Notwendigkeit überprüft.
  • In die Rechte des Betreuten soll nur soweit wie unumgänglich eingegriffen werden.
  • Wünsche des Betreuten sind vom Betreuer zu beachten.
  • Die Betreuung hat keinen Einfluss auf die Geschäftsfähigkeit des Betreuten.
  • Bei erheblicher Selbstschädigung kann ausnahmsweise ein Einwilligungsvorbehalt für einzelne Aufgaben angeordnet werden.
  • Eheschließung und Testament sind trotz einer Betreuung möglich.

3.Wer braucht Betreuung?

Betreut werden gemäß § 1896 BGB volljährige Menschen, die ihre persönlichen Angelegenheiten, ganz oder auch nur teilweise nicht alleine besorgen können, weil sie

 

  • psychisch krank
  • geistig oder seelisch behindert
  • altersverwirrt oder
  • körperbehindert sind.

 

Für Personen, die auf Grund einer körperlichen Einschränkung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können, wird ein(e) Betreuer/in ausschließlich auf eigenen Wunsch bestellt.

4.Aufgaben eines Betreuers / einer Betreuerin

  • der persönliche Kontakt zur / zum Betreuten und eine mitmenschliche Beziehung
  • Beratung und Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen
  • Förderung der verbliebenen Fähigkeiten
  • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung

Wer kann Betreuer(in) werden?

Bei der Bestellung einer Betreuerin bzw. eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht, muss gemäß § 1897 Abs. 1 BGB nach Möglichkeit eine natürliche Person ausgewählt werden.

 

Weitergehende Informationen zum Thema „Rechtliche Betreuung“, nützliche Hinweise und Adressen erhalten Sie nachfolgend.

 

PDF Betreuungsführer

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