Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung dient dazu, festzulegen, wer im Falle der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung, Betreuer werden soll oder wer es keinesfalls werden soll. Ebenso dient sie dazu, Wünsche hinsichtlich der Lebensgestaltung unter Betreuung zu formulieren. Der Vormundschaftsrichter ist gehalten, die Wünsche in der BV zu berücksichtigen, auch wenn keine Geschäftsfähigkeit gegeben ist.
Weiterführende Links:
Betreuungsverein der
AWO Rhein-Lahn e.V.
Heinrich-Schlusnus-Straße 1
56338 Braubach
Telefon 02627-972980
Telefax 02627-9729817
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