Vorsorgeverfügungen
Vorsorge für Zeiten einer geistigen oder körperlichen Hilfebedürftigkeit zu treffen, ist eine wichtige Angelegenheit, die frühzeitig durchdacht sein will.
Bedenken Sie dabei, dass Ehegatten oder Kinder nur mit Vollmacht für Sie handeln können. Zudem vermeidet private Vorsorge die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung.
Es bestehen folgende Möglichkeiten der privaten Vorsorge:
Betreuungsverein der
AWO Rhein-Lahn e.V.
Heinrich-Schlusnus-Straße 1
56338 Braubach
Telefon 02627-972980
Telefax 02627-9729817
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